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FG Hamburg 12.04.2018 1 K 202/16, NWB 36/2018 S. 2601

Einkommensteuer | Zusammenveranlagung mit einer vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau

Das entschieden, dass eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit einer vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau nicht möglich ist.

Anmerkung:

Die Eheleute hatten 2010 in Kenia geheiratet und besaßen dort ein Wohngrundstück zu Eigentum. Im Jahr der Eheschließung verbrachte die Ehefrau 42 Tage in Deutschland, in den Streitjahren 2012 und 2013 21 bzw. 23 Tage. Der Ehemann hielt sich in den Wintermonaten ca. 10 Wochen in Kenia auf. Die Ehefrau reiste jeweils mit einem Visum für kurzfristige Aufenthalte ein. Vom 8.9. bis war die Ehefrau in der Wohnung ihres Ehemanns in Hamburg gemeldet. Aufgrund der am beantragten und ihr am erteilten Aufenthaltserlaubnis meldete sie sich ab dem wieder in Hamburg an. Das Finanzger...

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