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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 62/15

Gesetze: BEEG § 2 Abs. 3; BEEG § 2 Abs. 7; BEEG § 27 Abs. 1 S. 1; EStG § 2; EStG § 8; EStG § 19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Frage, ob überhaupt relevante Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinn des Elterngeldrechts, kommt es auf das materielle Einkommensteuerrecht, nämlich §§ 2, 8, 19 EStG, an. Das gilt auch für die Frage, ob Sachbezüge relevantes Einkommen sind.

2. Die lohnsteuerrechtliche Handhabung spielt insoweit keine Rolle.

3. Einkommen aus der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann auch im Elterngeldrecht nur insoweit angenommen werden, als das Fahrzeug tatsächlich hierfür genutzt wird.

Fundstelle(n):
XAAAG-92827

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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 23.11.2017 - L 9 EG 62/15

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