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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 2507/17 K

Gesetze: KStG 2002 § 17 Satz 2 Nr. 2, AktG § 302 Abs. 1, HGB § 272 Abs. 2 Nr. 4

Vereinbarung der Verlustübernahme bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

Leitsatz

Die Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Verlustübernahmeverpflichtung gemäß § 302 Abs. 1 AktG im Beherrschungs- und Gewinnführungsvertrag in der Weise eingeschränkt wird, dass Fehlbeträge der Organgesellschaft durch Entnahmen aus Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ausgeglichen werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2018 S. 1146 Nr. 18
GmbHR 2018 S. 1088 Nr. 20
KÖSDI 2018 S. 20864 Nr. 8
AAAAG-92651

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 17.04.2018 - 6 K 2507/17 K

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