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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 899/15 H

Gesetze: AO § 30 Abs. 4 Nr. 3, AO § 75, AO § 89 Abs. 1, AO § 191, FGO § 102, InsO § 38, InsO § 179 Abs. 1, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 183 Abs. 1, InsO § 185

Haftung eines Betriebsübernehmers; Verletzung der Fürsorgepflicht als haftungsausschließender Umstand

Leitsatz

1. Ein die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern nach § 75 AO begründender Übergang des Betriebes im Ganzen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Betriebsvermögen ganz oder zum Teil im Sicherungseigentum Dritter steht.

2. Es besteht keine – im Falle ihrer Verletzung die Haftung des Betriebsübernehmers ausschließende – allgemeine Pflicht des Finanzamts, den Erwerber eines Betriebes auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Einwilligung des Betriebsveräußerers zur Auskunft in seine Steuerschulden einzuholen.

3. Der Haftungsanspruch gem. § 75 AO kann ohne Hinweis auf dessen gegenständliche Beschränkung auf den Umfang des übernommenen Vermögens als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet und festgestellt werden.

Fundstelle(n):
ZAAAG-92647

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.05.2017 - 2 K 899/15 H

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