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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1235/14

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1, EStG § 7g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 4 S. 1, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7

Kein Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines während des Verbleibenszeitraums langfristig vermieteten PKW

Anschaffung eines Oldtimer-Fahrzeugs als unangemessener Repräsentationsaufwand

Leitsatz

1. Die Verbleibensvoraussetzung des § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG ist nicht erfüllt, wenn der angeschaffte PKW im Verbleibenszeitraum außerhalb einer Betriebsaufspaltung an eine von dem Unternehmer beherrschte GmbH langfristig vermietet wird.

2. Die Gewinnminderung durch Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG als Betriebsausgabe unterliegt dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG.

3. Die Anschaffung eines Oldtimer-Fahrzeugs für ein Einzelunternehmen ist unangemessen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, wenn – im Streitfall angesichts nur saisonalen Einsatzes und geringfügigen Nutzungsumfangs – nicht feststellbar ist, dass ihr eine nennenswerte Bedeutung für den Geschäftserfolg des Unternehmens zukommt, das Fahrzeug aber aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes (hier: zweisitziges Cabriolet), seiner Motorisierung, seiner Besonderheit und Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters geeignet ist, ein Affektionsinteresse beim Halter auszulösen.

Fundstelle(n):
VAAAG-92644

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Sächsisches FG, Urteil v. 28.06.2018 - 4 K 1235/14

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