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Track 18-20 | AO-Anwendungserlass: Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen und -ausgaben
Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146 AO veröffentlicht. Hervorzuheben ist, dass das BMF keine Aufzeichnung von Kundendaten verlangt, wenn diese für die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des Geschäftsvorfalls nicht erforderlich sind. Bemerkenswerterweise geht das BMF auch bei der EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG von einer Einzelaufzeichnungspflicht aus. Angesichts der jüngeren BFH-Rechtsprechung ist dies aber alles andere als unstreitig.
Auf dem Themenplan steht jetzt der neue Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 146 Abs. 1 AO . Nach dieser Vorschrift sind die Kasseneinnahmen und die Kassenausgaben einzeln aufzuzeichnen . Wie Sie wissen, war die Vorschrift neu gefasst worden durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen”.
Die Einzelaufzeichnungspflicht bestand selbstverständlich auch schon vorher, sie wurde aber erstmals – und insoweit lediglich klarstellend – in das Kassengesetz aufgenommen.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die aktuelle Anweisung der Verwaltung für die betroffenen Unternehmen sehr wichtig ist. Als Berater kommen Sie nicht umhin, sich mit dem BMF-Schreiben im Detail auseinanderzusetzen. Das...