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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 1964/17 E EFG 2018 S. 1515 Nr. 18

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 2 Nr. 1, SGB IV § 4 Abs. 1, SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Sonderausgabenabzug inländischer Rentenversicherungsbeiträge auf steuerfreien ausländischen Arbeitslohn

Leitsatz

  1. Inländische Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die auf nach dem Auslandstätigkeitserlass bzw. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn zu entrichten sind und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht steuermindernd geltend gemacht werden können, unterfallen ungeachtet ihres unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nicht dem insoweit verfassungskonform einschränkend auszulegenden Abzugsverbot des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

  2. Soweit in dieser Fallkonstellation Altersvorsorgeaufwendungen nicht abgezogen werden dürften und zugleich eine spätere Besteuerung der Alterseinkünfte nach dem AltEinkG erfolgen würde, läge hierin ein Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1515 Nr. 18
ErbStB 2018 S. 356 Nr. 12
IWB-Kurznachricht Nr. 20/2018 S. 754
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2018 S. 2676
NAAAG-92061

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.07.2018 - 10 K 1964/17 E

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