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Körperschaftsteuer; | regionale Untergliederung von Großvereinen (§ 5 KStG)
Mit Schr. v. - IV A 2 - S 7104 - 22/88; IV B 4 - S 0170 - 52/88; IV B 7 - S 2704 - 2/88 (BStBl 1988 I 443) hat der BMF zur stl. Behandlung der regionalen Untergliederungen von Großvereinen Stellung genommen. Es ist jetzt gefragt worden, ob es für die nach dem vorgenannten Erlaß gemeinnützigkeitsrechtlich erforderliche eigene Satzung einer selbständigen regionalen Untergliederung eines Großvereins ausreicht, daß die Satzung von der Mitgliederversammlung des Hauptvereins beschlossen worden ist. Mit dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis einer eigenen Satzung der Untergliederung soll lediglich erreicht werden, daß jede steuerbegünstigte Körperschaft eine Verfassung hat, die zweifelsfrei und leicht nachprüfbar die Vorschriften der §§ 51 ff., insbes. der §§ 59 bis 61 AO, erfüllt und die eine Überp...