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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 SF 2/17 EK KN

Der Kläger begehrt Entschädigung wegen Staatshaftung nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Er macht eine unangemessene Dauer des Gerichtsverfahrens S 14 KN 203/13 Sozialgericht (SG) Duisburg geltend.

Fundstelle(n):
DAAAG-91691

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.05.2018 - L 11 SF 2/17 EK KN

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