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BFH 13.03.2018 IX R 16/17, BBK 16/2018 S. 749

Lohn und Gehalt | Tarifbegünstigung für Abfindung an Arbeitnehmer

Eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer anlässlich seines Aufhebungsvertrags von seinem Arbeitgeber erhält, ist grundsätzlich tarifbegünstigt gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG.

Nach dem BFH ist bei einer an einen Arbeitnehmer gezahlten Abfindung i. d. R. davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer bei Abschluss des Aufhebungsvertrags unter einem tatsächlichen Druck stand und nicht [i]Arbeitnehmer steht i. d. R. unter Druck freiwillig auf künftige Gehaltszahlungen verzichtet hat. Denn hätte der Arbeitnehmer von sich aus auf einen Aufhebungsvertrag gedrängt, hätte der Arbeitgeber keine Abfindung gezahlt.

[i]Mitwirkung des Arbeitnehmers am Aufhebungsvertrag unschädlichDamit ist es grundsätzlich unschädlich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag, an dem der Arbeitnehmer mitwirkt, beendet wird und der Arbeitnehmer im Gegenzug eine Abfindung erhält.

Hinweis:

[i]Keine Tarifbegünstigung für freiwilligen EinnahmeverlustEine ...

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