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FG Köln Urteil v. - 9 K 2661/15 EFG 2018 S. 429 Nr. 6

Gesetze: AO § 233 S 1, EStG § 50d Abs 3, AO § 236 Abs 1

Prozesszinsen

Keine Prozesszinsen bei Streit im Erhebungsverfahren

Leitsatz

1. Die finanzgerichtliche Änderung eines Abrechnungsbescheides steht der Herabsetzung einer festgesetzten Steuer bzw. der Gewährung einer Steuervergütung nicht gleich. 2. Es besteht daher kein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 341 Nr. 7
EFG 2018 S. 429 Nr. 6
AAAAG-91507

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FG Köln, Urteil v. 22.11.2017 - 9 K 2661/15

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