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FG Münster Urteil v. - 10 K 768/17 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs 1 Satz 1, EStG § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 Satz 2

Kindergeld

Einheitliche erstmalige Berufsausbildung, Abgrenzung zur Zweitausbildung

Finanz- und Abgaberecht

Leitsatz

Die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und ein nachfolgender Studiengang zum "Master of Arts in Taxation" sind keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung. Bei dem anschließenden Studiengang zum "Master of Arts in Taxation", der zugleich der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung dient, handelt es sich vielmehr um eine Zweitausbildung.

Fundstelle(n):
DStZ 2018 S. 602 Nr. 17
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 9
DAAAG-91490

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FG Münster, Urteil v. 24.05.2018 - 10 K 768/17 Kg

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