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Anwaltsrecht; | Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät
Der BGH hat am - AnwZ (B) 30/89 eine Entscheidung zur Frage der Zulässigkeit einer sog. überörtlichen Sozietät von Rechtsanwälten getroffen. Von einer überörtlichen Sozietät wird gesprochen, wenn sich Rechtsanwälte, die an verschiedenen Orten zugelassen sind, nach außen (in der Art einer Gesellschaft) zu gemeinsamer Berufsausübung zusammenschließen. Die überörtliche Sozietät von Rechtsanwälten wurde bis in die jüngste Zeit hinein für standesrechtlich unzulässig gehalten. Der BGH hat zwar das dagegen eingelegte Rechtsmittel aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig erachtet. Aus den Gründen seiner Entscheidung ergibt sich aber, daß überörtliche Sozietäten nicht schlechthin unzulässig sind. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 27, 28 BRAO) verlangt, daß jeder Rechtsanwalt grundsätzlich nur eine Kanzlei ei...