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BFH 25.04.2018 III R 40/17, NWB 33/2018 S. 2378

Kraftfahrzeugsteuer | Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb

Laut setzt die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG nur voraus, dass die Zugmaschine ausschließlich für einen Schaustellerbetrieb oder einen Betrieb nach Schaustellerart verwendet wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i. S. der §§ 55 ff. der GewO ausübt.

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