ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Mai 2018

Zusammenfassung

Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungen lassen sich in zwei Begriffe unterteilen: in Lieferungen und sonstige Leistungen. Was unter einer sonstigen Leistung zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 9 UStG, nach dem alle Leistungen, die keine Lieferungen sind, als sonstige Leistungen gelten. Für eine zutreffende Würdigung eines Geschäftsfalles ist es neben der genauen Bestimmung der Art der Leistung unabdingbar, sich auch mit der Frage zu beschäftigen, wo die entsprechende sonstige Leistung erbracht wurde, da sich daraus wesentliche Rechtsfolgen hinsichtlich der möglichen Steuerbarkeit und des anzuwendenden Steuersatzes ergeben können.

Der Beitrag gibt einen grundsätzlichen Überblick, wie man den Ort der sonstigen Leistung für die am häufigsten auftretenden Fallgestaltungen bestimmt und welche Vorschriften dabei zu beachten sind.

1. Rechtsgrundlagen


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2. Allgemeine Grundsätze

2.1 Grundsätze zum Ort der sonstigen Leistung

Hinweis:

Einzelheiten zum Begriff der sonstigen Leistungen enthält das Kontierungslexikon, Stichwort „sonstige Leistungen“ NWB FAAAG-44122.

Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich grundsätzlich nach § 3a UStG. Diese Vorschrift wurde i...