ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Kommissionsgeschäfte sind umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen – entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerrechtlichen Betrachtungsweise. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsatzbesteuerung von Sachverhalten zur Leistungskommission und gibt Hinweise zur zutreffenden Erfassung in der Buchführung.
Betrifft das Kommissionsgeschäft eine Lieferung und keine sonstige Leistung, gelten die Regelungen zum Kommissionsgeschäft nach § 3 Abs. 3 UStG.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission] |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission] |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
3100 | Fremdleistungen [Dienstleistungskommission] |
8000 | Umsatzerlöse [Dienstleistungskommission Ferienhaus] |
8191 | |
8400 | Umsatzerlöse 19 % USt [Dienstleistungskommission] |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission] |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission] |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4000 | Umsatzerlöse [Dienstleistungskommissi... |