ABC der Kontierung
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zusammenfassung
Stellt der Arbeitgeber seinem Personal (Arbeitnehmer) ein Fahrzeug zur Verfügung, das dieser sowohl für die laut Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung als auch für private Zwecke verwenden darf, führt dies umsatzsteuerrechtlich zu einem steuerbaren Vorgang. Der Beitrag gibt einen grundsätzlichen Überblick darüber, welche rechtlichen Konstellationen sich ergeben können und wie die entsprechenden Bemessungsgrundlagen zu ermitteln sind und wie zu buchen ist.
Weitere Ausführungen zur Nutzung von Unternehmensfahrzeugen durch den Unternehmer finden sich im Kontierungslexikon unter dem Stichwort „Privatnutzung von Unternehmensfahrzeugen durch den Unternehmer“ NWB YAAAG-43764.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
4120 | Gehälter |
8611 | Verrechnete Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1880 | Unentgeltliche Wertabgaben |
8921 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
6020 | Gehälter |
4947 | Verrechnete Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt |
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
2130 | Unentgeltliche Wertabgaben |
4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des ... |