ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Juni 2018

Zusammenfassung

Bei der Prüfung der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen gilt es, Unterschiede zwischen der ertragsteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Beurteilung zu beachten. Der Beitrag stellt die Unterschiede dar und gibt anhand von Beispielen Hinweise zur zutreffenden Buchung dieser Aufwendungen.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


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1200
Bank
1570
Abziehbare Vorsteuer
1576
Abziehbare Vorsteuer 19 %
4306
Nicht abziehbare Vorsteuer 19 %
4650
Bewirtungskosten
4654
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten

1.2 SKR 04


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1400
Abziehbare Vorsteuer
1406
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1800
Bank
6640
Bewirtungskosten
6644
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
6871
Nicht abziehbare Vorsteuer 19 %

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Allgemeine Grundsätze

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einem Verbot des Betriebsausgabenabzugs, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind.

Darüber hinaus ist zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen ein schriftlicher Beleg zu erstelle...