ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Als Beistellungen oder beistellungsähnliche Vorgänge bezeichnet man Wertabgaben aus dem Verfügungsbereich des Leistungsempfängers, die in die bezogene Leistung eingehen. Sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen für eine Beistellung vor, um von einem nicht steuerbaren Tatbestand ausgehen zu können. Buchungsbeispiele geben Hinweise und Tipps zur zutreffenden Buchung.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1571 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
1799 | Verrechnungskonto Umsatzsteuer auf Forderungsverluste § 17 UStG |
2410 | Forderungsverluste § 17 UStG |
2411 | Gegenkonto Forderungsverluste § 17 UStG |
3108 | Fremdleistungen 7 % Vorsteuer |
3109 | Fremdleistungen ohne Vorsteuer |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
1800 | Bank |
3699 | Verrechnungskonto Umsatzsteuer auf Forderungsverluste § 17 UStG |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
5908 | Fremdleistungen 7 % Vorsteuer |
5909 | Fremdleistungen ohne Vorsteuer |
6940 | Forderungsverluste § 17 UStG |
6941 | Gegenkonto Forderungsverluste § 17 UStG |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Nach den allgemeinen Bes...