ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Juni 2018

Zusammenfassung

Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG ist eine besondere Besteuerungsform, deren Zweck es ist, den Reiseunternehmer nur dort zu besteuern, wo er seinen Sitz hat. Ziel ist, eine mögliche Nichtbesteuerung oder Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besteuerung nach § 25 UStG und dessen Besonderheiten. Anhand von Beispielen werden die Rechtsfolgen sowie die Schwierigkeiten beim Buchen dargestellt.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


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1200
Bank
1570
Abziehbare Vorsteuer
1576
Vorsteuer 19 %
1776
Umsatzsteuer 19 %
4600
Werbekosten
8000
Freie Bezeichnung hier = Pauschalreise Deutschland / Österreich / Schweiz
8191
Umsatzerlöse nach §§ 25 und 25a UStG 19 % USt
8194
Umsatzerlöse aus Reiseleistungen § 25 Abs. 2 UStG, steuerfrei

1.2 SKR 04


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1400
Abziehbare Vorsteuer
1406
Vorsteuer 19 %
1800
Bank
3806
Umsatzsteuer 19 %
4000
Freie Bezeichnung hier = Pauschalreise Deutschland / Österreich / Schweiz
4136
Umsatzerlöse nach §§ 25 und 25a UStG 19 % USt
4139
Umsatzerlöse aus Reiseleistungen § 25 Abs. 2 UStG, steuerfrei
6600
Werbekosten

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Allgemeine Grundsätze

Für Reiseleistungen gelten Sonderregelungen. Reiseleistungen unterliegen entweder ...