ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Juni 2018

Zusammenfassung

Die Fiskalvertretung nach §§ 22a bis 22e UStG ist eine Möglichkeit, um einen im Ausland ansässigen Unternehmer von umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland zu entlasten. Anwendungshinweise sind in einem umfangreichen BMF-Schreiben enthalten. Der folgende Beitrag stellt die Grundsätze der Fiskalvertretung dar und zeigt anhand eines Beispiels die zutreffenden Erklärungspflichten.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

Als Fiskalvertreter sind keine Buchungen im Rahmen einer doppelten Buchführung notwendig.

2. Rechtsgrundlagen


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3. Grundsätze

3.1 Ziel der Fiskalvertretung

Die seit 1997 bestehenden Regelungen zur Fiskalvertretung sind ein Instrument der Steuervereinfachung für im Ausland ansässige Unternehmer: Denn der ausländische Unternehmer muss sich nicht bei einer inländischen Finanzbehörde erfassen lassen, um die umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen, z. B. die Abgabe von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen sowie von Zusammenfassenden Meldungen. Er kann hierfür einen sog. Fiskalvertreter bevollmächtigen.

3.2 Voraussetzungen

Die Fiskalvertretung ist in den §§ 22a bis 22e UStG wie folgt geregelt:


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Nr.
Tatbestand
Rechtsgrundlage
1
Anwendungsbereich der Fiskalvertretung
2
Rechte...