ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Januar 2017

Zusammenfassung

Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungen lassen sich in zwei Begriffe unterteilen: a) in Lieferungen und b) in sonstige Leistungen. Was unter einer Lieferung zu verstehen ist, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 UStG, nämlich die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand. Für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung eines Geschäftsfalles ist die genaue Bestimmung der Art der Leistung unabdingbar, da sich aus der weiteren Prüfung unterschiedliche Rechtsfolgen hinsichtlich der Ortsbestimmung, einer möglichen Steuerbefreiung oder des Steuersatzes ergeben.

Der Beitrag gibt einen grundsätzlichen Überblick, was sich hinter dem Begriff der Lieferung verbirgt und wie diese rechtlich zu würdigen ist. Ergänzend dazu runden praxisnahe Beispiele die rechtlichen Erläuterungen ab.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1000
Kasse
1200
Bank
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1600
Kasse
1800
Bank
4400
Erlöse 19 % USt

2. Rechtsgrundlagen

§ 90 BGB, § 90a BGB, § 433 BGB, § 929 BGB, § 930 BGB, § 931 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 9 UStG, Abschn. 3.1 UStAE, § 4 UStG, § 17 Abs. 1 UStG.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Grundsätzliches zu Lieferungen

Ob ein Umsatz nach § 1 UStG steuerbar ist oder nicht, hängt neben weiteren Umständen von der Art der Leistung und von deren Ortsbestimmung ab. Zunächst muss zweifelsfrei festgestellt werden, um we...