ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: April 2018

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, den Vorsteuerabzug nicht nach den allgemeinen Grundsätzen des § 15 UStG geltend zu machen, sondern pauschal nach sog. Durchschnittssätzen zu ermitteln. Der Beitrag stellt die einzelnen Möglichkeiten der Pauschalierung dar und weist auf buchungstechnische Besonderheiten hin sowie auf die Änderungen zur Erfassung der Vorsteuer ab 2018 hin.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1000
Kasse
1583
Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4 Abs. 3 EStG
1587
Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63
1776
Umsatzsteuer 19 %
2170
Nicht abziehbare Vorsteuer
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1483
Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4 Abs. 3 EStG
1484
Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63
1600
Kasse
3806
Umsatzsteuer 19 %
4400
Erlöse 19 % USt
5600
Nicht abziehbare Vorsteuer

2. Rechtsgrundlagen

§ 22 Abs. 2 Nr. 5 und 6 UStG, § 23 UStG, § 23a UStG, § 238 HGB, §§ 51 bis 68 AO, § 141 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 66 UStDV, § 66a UStDV, § 69 UStDV, § 70 UStDV, Anlage zu §§ 69 und 70 UStDV, Abschnitt 23.1 UStAE, Abschnitt 23.2 UStAE, Abschnitt 23.3 UStAE, Abschnitt 23.4 UStAE.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Allgemeine Grundsätze

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG als Regelfall des geltenden Umsatzsteuerrechts ist an hohe formale Anforderungen gebunden – ein Unternehmer kann Vorsteuerbeträge insbesondere nur dann ge...