ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, den Vorsteuerabzug nicht nach den allgemeinen Grundsätzen des § 15 UStG geltend zu machen, sondern pauschal nach sog. Durchschnittssätzen zu ermitteln. Der Beitrag stellt die einzelnen Möglichkeiten der Pauschalierung dar und weist auf buchungstechnische Besonderheiten hin sowie auf die Änderungen zur Erfassung der Vorsteuer ab 2018 hin.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1583 | Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4 Abs. 3 EStG |
1587 | Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63 |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
2170 | Nicht abziehbare Vorsteuer |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1483 | Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4 Abs. 3 EStG |
1484 | Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63 |
1600 | Kasse |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
5600 | Nicht abziehbare Vorsteuer |
2. Rechtsgrundlagen
§ 22 Abs. 2 Nr. 5 und 6 UStG, § 23 UStG, § 23a UStG, § 238 HGB, §§ 51 bis 68 AO, § 141 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 66 UStDV, § 66a UStDV, § 69 UStDV, § 70 UStDV, Anlage zu §§ 69 und 70 UStDV, Abschnitt 23.1 UStAE, Abschnitt 23.2 UStAE, Abschnitt 23.3 UStAE, Abschnitt 23.4 UStAE.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG als Regelfall des geltenden Umsatzsteuerrechts ist an hohe formale Anforderungen gebunden – ein Unternehmer kann Vorsteuerbeträge insbesondere nur dann ge...