ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Juli 2018

Zusammenfassung

Für die Umsatzbesteuerung ist es notwendig, die ausgeführte Leistung zu bestimmen. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet folgende Leistungsarten: eine reine Lieferung, eine Werklieferung, eine reine sonstige Leistung oder eine Werkleistung. Die Bestimmung der Art der Leistung ist u. a. wichtig für die Steuerbarkeit und ob ggf. eine Steuerbefreiung in Betracht kommt.

Der Beitrag gibt einen Überblick über den Begriff der Werkleistung und zeigt anhand von Beispielen die zutreffende Buchung auf.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


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1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1718
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
1776
Umsatzsteuer 19 %
8120
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


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1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3272
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
3806
Umsatzsteuer 19 %
4120
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
4400
Erlöse 19 % USt

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Allgemeine Grundsätze

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen einer normalen sonstigen Leistung und einer Werkleistung. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG liegt eine Werkleistung vor, wenn der Unternehmer die Bearbeitung oder die Verarbeitung eines Gegenstandes ü...