ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Unter einer Sammelbeförderung versteht man den unentgeltlichen oder verbilligten Transport von mindestens zwei Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (lohnsteuerrechtlich erster) Tätigkeitsstätte. Hierbei erfolgt die Beförderung mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Beförderungsmittel.
Ertragsteuerlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Sammelbeförderung steuerfrei zu behandeln: Bis zum nach § 3 Nr. 32 EStG, ab nach § 3 Nr. 16 EStG.
Hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Würdigung können diese Sammelbeförderungen steuerbar oder auch nicht steuerbar sein – dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1880 | Unentgeltliche Wertabgaben |
8930 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens 7 % USt |
8932 | Unentgeltliche Erbringung einer
sonstigen Leistung 7 % USt |
1.2 SKR 04
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2130 | Unentgeltliche Wertabgaben |
4630 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens 7 % USt |
4650 | Unentgeltliche Erbringung einer
sonstigen Leistung 7 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 9a UStG, § 10 Abs. 4 UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, § 15 Abs. 1 UStG.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätze zur Sammelbeförderung
Ob aufgrund einer Sammelbe...