ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: September 2016

Zusammenfassung

Unter einer Sammelbeförderung versteht man den unentgeltlichen oder verbilligten Transport von mindestens zwei Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (lohnsteuerrechtlich erster) Tätigkeitsstätte. Hierbei erfolgt die Beförderung mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Beförderungsmittel.

Ertragsteuerlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Sammelbeförderung steuerfrei zu behandeln: Bis zum nach § 3 Nr. 32 EStG, ab nach § 3 Nr. 16 EStG.

Hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Würdigung können diese Sammelbeförderungen steuerbar oder auch nicht steuerbar sein – dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1880
Unentgeltliche Wertabgaben
8930
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 7 % USt
8932
Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 7 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2130
Unentgeltliche Wertabgaben
4630
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 7 % USt
4650
Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 7 % USt

2. Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 9a UStG, § 10 Abs. 4 UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, § 15 Abs. 1 UStG.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Grundsätze zur Sammelbeförderung

Ob aufgrund einer Sammelbe...