ABC der Kontierung
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zusammenfassung
Ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG in einer Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) oder ebenfalls in einer sonstigen Leistung besteht. Ist der tauschähnliche Umsatz mit einer Zuzahlung in bar verbunden, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz mit Baraufgabe. Umsatzsteuerrechtlich liegt ein entsprechender Umsatz vor, wenn an dem Rechtsgeschäft mindestens ein Unternehmer beteiligt ist. Ein tauschähnlicher Umsatz mit bzw. ohne Baraufgabe ist aber auch zwischen zwei Unternehmern möglich.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
0440 | Werkzeuge |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1000 | Kasse |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
3108 | Fremdleistungen 7 % Vorsteuer |
3106 | Fremdleistungen 19 % Vorsteuer |
8300 | Erlöse 7 %
USt |
8400 | Erlöse 19 %
USt |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
0620 | Werkzeuge |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Kasse |
1200 | Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
5906 | Fremdleistungen 7 % Vorsteuer |
5908 | Fremdleistungen 19 % Vorsteuer |
4300 | Erlöse 7 %
USt |
4400 | Erlöse 19 %
USt |