ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Nach § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG liegt ein Tausch vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG in einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG besteht. Ist der Tausch mit einer Zuzahlung verbunden, handelt es sich um einen Tausch mit Baraufgabe. Umsatzsteuerrechtlich liegt ein Tausch vor, wenn an dem Rechtsgeschäft mindestens ein Unternehmer beteiligt ist. Ein Tausch bzw. ein Tausch mit Baraufgabe ist aber auch zwischen zwei Unternehmern möglich.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1000 | Kasse |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
3300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer |
3400 | Wareneingang 19 % Vorsteuer |
8300 | Erlöse 7 % USt |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen |
1600 | Kasse |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
4300 | Erlöse 7 % USt |
4400 | Erlöse 19 % USt |
5300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer |
5400 | Wareneingang 19 % Vorsteuer |
2. Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 UStG, § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG, Abschn. 10.5 UStAE, § 9 BewG, § 246 Abs. 2 HGB.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätze zum Tausch
Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1 UStG) gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes wird durch den (subjektiven) Wert für die ...