ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: April 2016

Zusammenfassung

Nach § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG liegt ein Tausch vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG in einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG besteht. Ist der Tausch mit einer Zuzahlung verbunden, handelt es sich um einen Tausch mit Baraufgabe. Umsatzsteuerrechtlich liegt ein Tausch vor, wenn an dem Rechtsgeschäft mindestens ein Unternehmer beteiligt ist. Ein Tausch bzw. ein Tausch mit Baraufgabe ist aber auch zwischen zwei Unternehmern möglich.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1000
Kasse
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1600
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3300
Wareneingang 7 % Vorsteuer
3400
Wareneingang 19 % Vorsteuer
8300
Erlöse 7 % USt
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1600
Kasse
3300
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4300
Erlöse 7 % USt
4400
Erlöse 19 % USt
5300
Wareneingang 7 % Vorsteuer
5400
Wareneingang 19 % Vorsteuer

2. Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 UStG, § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG, Abschn. 10.5 UStAE, § 9 BewG, § 246 Abs. 2 HGB.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Grundsätze zum Tausch

Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1 UStG) gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes wird durch den (subjektiven) Wert für die ...