ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Für eine zutreffende Umsatzbesteuerung ist eine territoriale Abgrenzung notwendig: Nur wenn der Ort der ausgeführten Leistung im Inland liegt, unterliegt die Leistung grundsätzlich der deutschen Umsatzbesteuerung.
Der Beitrag beschreibt den Inlands- und Auslandsbegriff des UStG und gibt Hinweise zur zutreffenden Buchung von Auslandssachverhalten.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen |
1719 | Erhaltene Anzahlungen –
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1754 | Steuerzahlungen an andere
Länder |
8338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im
Inland nicht steuerbare Umsätze |
8339 | Erlöse aus im anderen EU-Land
steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen |
1800 | Bank |
3280 | Erhaltene Anzahlungen – Restlaufzeit bis 1
Jahr |
3854 | Steuerzahlungen an andere
Länder |
4338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren
Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
4339 | Erlöse
aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare
Umsätze |
2. Rechtsgrundlagen
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