ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: März 2018

Zusammenfassung

Das Umsatzsteuergesetz enthält eine Sonderregelung für die Besteuerung von Unternehmern mit geringem Gesamtumsatz. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn die vereinnahmten Bruttoumsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € betrugen und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen werden. Nachfolgend werden die Rechtsgrundsätze dargestellt sowie Hinweise zur Verbuchung von Umsätzen gegeben.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


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8195
Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG

1.2 SKR 04


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4185
Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Grundsätze

3.1.1 Allgemeines

Unternehmer, die eine bestimmte Umsatzgröße nicht überschreiten, nennt man umsatzsteuerrechtlich Kleinunternehmer. Das UStG regelt in § 19 UStG die entsprechenden Voraussetzungen. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer dann nicht erhoben, wenn der Unternehmer im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erzielen wird. Nur Unternehmer mit Sitz im Inland können Kleinunternehmer sein. ...