ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Nimmt ein Unternehmer die auf Antrag mögliche Fristverlängerung von einem Monat für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Anspruch, muss er eine Sondervorauszahlung auf die Steuer des Kalenderjahrs leisten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahrs. Die Anrechnung der Vorauszahlung erfolgt dabei grundsätzlich bei der Berechnung der Vorauszahlung für Dezember. Der Beitrag fasst die buchhalterischen Konsequenzen der Sondervorauszahlung zusammen und geht auch auf Fragen zum Erstattungsverfahren ein.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1576 | Vorsteuer 19 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
1780 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
1781 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 |
1789 | Umsatzsteuer
laufendes Jahr |
1792 | Sonstige Verrechnungskonten
(Interimskonten) |
9000 | Saldenvorträge
Sachkonten |
1.2 SKR 04
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1406 | Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3630 | Sonstige Verrechnungskonten
(Interimskonten) |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
3820 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
3830 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 |
3840 | Umsatzsteuer
laufendes Jahr |
9000 | Saldenvorträge Sachkonten |
2. Rechtsgrundlagen
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