ABC der Kontierung
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Zusammenfassung
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist das Gegenstück zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. zum innergemeinschaftlichen Verbringen. Durch diese Regelungen wird erreicht, dass Lieferungen in der Unternehmerkette grundsätzlich im Staat des erwerbenden Unternehmers versteuert werden (sog. Bestimmungslandprinzip). Der Beitrag zeigt, wie der Erwerber den Wareneinkauf bucht.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Bank |
1574 | Abziehbare
Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1774 | Umsatzsteuer aus
innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
1779 | Umsatzsteuer aus
innergemeinschaftlichem Erwerb ohne Vorsteuerabzug |
3420 | Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 %
Umsatzsteuer |
3425 | Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 %
Umsatzsteuer |
3430 | Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 7 %
Umsatzsteuer |
3435 | Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19 %
Umsatzsteuer |
3550 | Steuerfreier innergemeinschaftlicher
Erwerb |
3746 | Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem
innergemeinschaftlichem Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 %
Umsatzsteuer |
3748 |
Nach Wegfall der Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union ist anstelle der Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach