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Rechtspolitik | Gesetzesantrag zur Verhinderung von Abmahnmissbrauch (BRAK)
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem "Abmahnmissbrauch" im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingedämmt werden soll.
Damit soll der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) im Juni vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung ergänzt werden. In einer Entschließung hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung Mitte Juni aufgefordert, bis zum einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung ergehen.
Der bayerische Entwurf sieht vor, das Datenschutzrecht generell aus dem UWG herauszunehmen, indem ausdrücklich geregelt wird, dass es sic...