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StuB Nr. 15 vom Seite 540

E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.2

Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes

StB Dr. Johannes Riepolt

Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grundsätzlich verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2018 oder 2018/2019 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2019 vorgesehen. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.2 gehen überwiegend auf Anpassungen an aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung sowie Standardsetting zurück, die sich insbesondere aus DRS 24, DRS 18, IDW RS HFA 7 n. F. sowie einzelnen Steuergesetzen (z. B. §§ 3a, 4i, 4j EStG) ergaben. Auch wurde für künftige Prozessänderungen ein neuer Berichtsbestandteil „steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ sowie die Möglichkeit zur Rückübermittlung durch die Finanzverwaltung geänderter Datensätze aufgenommen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Positionen, die auf alte Rechtsstände zurückzuführen waren, aus der Taxonomie entfernt.

Kirsch, E-Bilanz (EStG), infoCenter NWB YAAAE-44755

Kernfragen
  • Gibt es Unterschiede der Taxonomie 6.2 gegenüber der Taxonomie 6.1?

  • Welche Unterschiede ergaben sich auf Mussfeldebene?

  • Welche zusätzlichen Beri...

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E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.2

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