Arbeitshilfe Juni 2020

Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei Ausübung der als Gegenleistung für die Anteilsübertragung eingeräumten Aktienoption?

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Zur Frage, ob und inwieweit die Einräumung einer Aktienoption (Call-Option) als Bestandteil der Gegenleistung des Käufers von GmbH-Anteilen die Höhe des nach § 17 EStG zu versteuernden Veräußerungserlöses berührt, wenn der Verkäufer die Aktienoption zwar mit Veräußerung erhält, sie aber erst später ausübt und sich der Wert der Basisgröße der Aktien bis dahin (erhöhend) verändert hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAG-90389