Arbeitshilfe Juni 2019

30-jährige Prognosezeitraum für ein Gewerbeobjekt beginnt mit der Beendigung einer umfangreichen Renovierung und Erweiterung nicht neu

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Zur Frage, ob der 30-jährige Prognosezeitraum für ein Gewerbeobjekt (hier: Hotel) mit der Beendigung einer umfangreichen Renovierung und Erweiterung neu beginnt?

Ist die Vermietung eines Hotelkomplex (Hotelgebäude, Nebengebäude und Wohnhaus) durch einen Mietvertrag für den Prognosezeitraum einheitlich oder getrennt für jedes Objekt zu beurteilen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB XAAAG-90387