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FG Baden-Württemberg 24.05.2017 1 K 605/17, BBK 15/2018 S. 702

Umsatzsteuer | Berichtigung einer elektronischen Gutschrift

Eine elektronische Gutschrift kann durch eine Gutschrift in Papierform rückwirkend berichtigt werden. Dies gilt auch für elektronische Gutschriften, die vor dem und damit vor der gesetzlichen Neuregelung für elektronische Rechnungen erstellt worden sind.

[i]Rechnung war materiell und formell fehlerhaftIm Streitfall war die per E-Mail im Jahr 2005 übermittelte Gutschrift sowohl inhaltlich falsch, weil die Leistungsbeschreibung ungenau war, als auch formell falsch, da die elektronische Übermittlung entgegen dem früheren § 14 Abs. 2 UStG a. F. ohne elektronische Signatur erfolgt war. Nach dem FG war eine Berichtigung im Jahr 2011 aber rückwirkend möglich, da die Leistung tatsächlich erbracht worden war.

Hinweis:

[i]Urteil gilt auch für neue RechtslageDas Urteil lässt sich auch auf die Neuregelung ab übertragen, so dass eine elektronische Rechn...

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