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BFH 13.03.2018 IX R 41/17, BBK 15/2018 S. 698

Bilanzierung | Anschaffungsnahe Aufwendungen bei der Beseitigung verdeckter Mängel

Die Modernisierung einer Mietimmobilie innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung kann auch dann zu anschaffungsnahen Aufwendungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG führen, wenn es sich um die Beseitigung verdeckter Mängel handelt, die erst nach dem plötzlichen Tod der Mieterin entdeckt werden. Die Modernisierungskosten können dann nur im Wege der AfA abgesetzt werden, wenn der Nettobetrag der Kosten höher ist als 15 % des auf das Gebäude entfallenden Kaufpreises.

[i]Mieterin verstarb zwei Jahre nach dem WohnungskaufIm Streitfall kauften die Kläger 2012 eine vermietete Wohnung. Auf das Gebäude entfiel ein Kaufpreisanteil von 40.316 €. Im Jahr 2014 starb plötzlich die Mieterin, die die Wohnung jahrelang bewohnt hatte. Die Kläger erneuerten das Bad und die Elektroinstallation, bauten neue Fenster ein und kauften Kleinmaterial und Ersatzteile. Den Gesamtaufwand v...

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