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KSR Nr. 8 vom Seite 10

Außerordentliche Einkünfte

Ist eine Abfindung, die als Entschädigung gezahlt wird, tarifbegünstigt?

Axel Scholz

Für Arbeitnehmer gilt § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nach bisheriger Rechtsprechung, wenn die Abfindung unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen veranlasst und zum Ausgleich dieses Verlusts bestimmt ist. Ferner muss die Zahlung in einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage begründet sein und ein „besonderes Ereignis“ darstellen. Bisher verlangte die Rechtsprechung weiterhin, dass der Steuerpflichtige dieses besondere Ereignis nicht selbst veranlasst hat. Eine aktuelle Entscheidung des BFH legt nahe, dass dies künftig anders sein könnte.

Sachverhalt des Besprechungsfalles

Der Kläger war als Verwaltungsangestellter bei einer Stadt tätig und beendete sein Anstellungsverhältnis mit der Stadt aufgrund eines Auflösungsvertrags. Nach § 1 dieses Auflösungsvertrags wurde das Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der Stadt mit Ablauf des im gegenseitigen Einvernehmen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Gemäß § 2 erhielt der Kläger zum Zeitpunkt des Ausscheidens eine Abfindung. In § 3 ist geregelt, dass mit Ablauf des alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen und der Kläger keine weiteren rechtlichen Schritte etwaiger Höhe...

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