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Grobes Verschulden des Steuerberaters
Hat der Steuerberater bei Erstellung der Einkommensteuererklärung den Status des Insolvenzverfahrens nicht überprüft und in nicht entschuldbarer Weise versäumt, den Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft steuerlich geltend zu machen, trifft ihn nach Ansicht des FG Düsseldorf grobes Verschulden.