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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1052/14

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob für die Tätigkeit des Klägers als Krankenpfleger bei der Beigeladenen zu 1) im Zeitraum vom 2.9.2010 bis zum 22.12.2010 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung bestanden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 38
PAAAG-89656

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.03.2018 - L 8 R 1052/14

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