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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 24 | Übungsleiterfreibetrag: Steuervergünstigung für nebenberufliche Fahrer eines Pflegeheims

Die Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Baden-Württemberg steuerfrei sein. Unter den Begriff „Pflege” fallen demnach sämtliche persönlich zu erbringende Hilfeleistungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu gehöre auch die Hilfe zur Mobilität pflegebedürftiger Personen.

Nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen sind nach § 3 Nr. 26 EStG steuerbegünstigt. Das gilt für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler und Pfleger. Aktuell hat das FG Baden-Württemberg entschieden: Von dem Übungsleiterfreibetrag profitieren auch nebenberufliche Fahrer einer gemeinnützigen Gesellschaft im Bereich der Altenpflege, die pflegebedürftige Menschen befördern.

Nach der steuerzahlerfreundlichen Auffassung der FG-Richter fallen unter den Begriff „Pflege” sämtliche persönlich zu erbringenden Hilfeleistungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu gehöre auch die Hilfe zur Mobilität pflegebedürftiger Personen. Die Aufwandsentschädigungen für die Fahrer bleiben daher bis zu 2.400 € im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Für gemeinnützige...

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