BFH - II R 13/18 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Erbschaftsteuer; Gesonderte Feststellung; junges Verwaltungsvermögen
Rechtsfrage
"Junges Verwaltungsvermögen" i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG 2011 im Falle eines Aktivtauschs:
Handelt es sich nicht nur um "Junges Verwaltungsvermögen", wenn es innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren eingelegt wurde, sondern auch, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren aus betrieblichen Mitteln angeschafft wurde (sog. Aktivtausch)?
Gesetze: ErbStG § 13b Abs 2 S 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
[MAAAG-89122]