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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 2033/15 EFG 2018 S. 1496 Nr. 17

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 12 S. 2

Übernahme von Umzugskosten von Arbeitnehmern als tauschähnlicher Umsatz

Leitsatz

1. Übernimmt der Arbeitgeber Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug von Mitarbeitern, um diese im Rahmen einer Konzernumstrukturierung zum Abzug zu veranlassen, liegt keine Leistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes vor.

2. Hinsichtlich der übernommenen Umzugskosten liegt keine steuerbare unentgeltliche Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn von der Kostenübernahme bereits im Unternehmen beschäftigte, ausgewählte Arbeitnehmer betroffen sind und die Zahlung erfolgt um schnell eine Konzernumstrukturierung zu ermöglichen

3. Ein neben dem vorrangigen unternehmerischen Interesse bestehender persönlicher Vorteil des Arbeitnehmers an der Umzugskostenübernahme steht einem Vorsteuerabzug des Unternehmens nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGHE:2018:0222.6K2033.15.00

Fundstelle(n):
DStZ 2018 S. 595 Nr. 17
EFG 2018 S. 1496 Nr. 17
GStB 2018 S. 414 Nr. 12
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 9
KÖSDI 2018 S. 20947 Nr. 10
JAAAG-89016

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 22.02.2018 - 6 K 2033/15

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