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Schenkungen i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und Schenkungskosten
Wichtige Grundlagen im Überblick
Die nachfolgende Fallstudie verschafft Ihnen zunächst einen Überblick über die verschiedenen Formen einer Schenkung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, erläutert sodann zu gewährende Verschonungsregelungen und klärt ferner die Frage, wie die Kosten im Zusammenhang mit einer Schenkung zu behandeln sind.
I. Schenkungsbegriff
Der Schenkungsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG die Schenkungen unter Lebenden i. S. von § 7 ErbStG. Im Gegensatz zum Erbanfall (Universalsukzession) handelt es sich i. d. R. um eine Einzelzuwendung (Singularsukzession). Der Sinn dieses Besteuerungstatbestands liegt auf der Hand: Der (zukünftige) Erblasser könnte durch Schenkungen unter Lebenden die (zukünftige) ErbSt umgehen.
Im Rahmen der Besteuerung von Schenkungen unter Lebenden gelten alle Bestimmungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, sofern sie nicht Sachverhalte betreffen, die allein bei Erwerben von Todes wegen anzuwenden sind (§ 1 Abs. 2 ErbStG). Nicht auf Schenkungen anzuwenden sind nach R E 1.1 Satz 3 ErbStR u. a. insbesondere die Vorschriften
zum Abzug der Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG),
zum Pauschbetrag für Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) und
zum besonderen Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten oder für Kinder des Erblassers (§ 17 ErbStG).
Die wichtigste B...