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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 659

Abgabenordnung: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen 2013

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

, BStBl 2018 II S. 255 NWB YAAAG-77120

Leitsatz

Die Höhe der Nachforderungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.

Sachverhalt
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im VZ 2011 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erhielt am eine zu versteuernde Sonderzahlung aus der Beteiligung an einer Gesellschaft. Dies teilte er dem FA am mit und beantragte, die Einkommensteuervorauszahlungen anzupassen. Das FA änderte daraufhin am den Vorauszahlungsbescheid. Es ordnete dabei die Sonderzahlung den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu und berechnete die Vorauszahlungen unter Berücksichtigung einer Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. H. von 302.640 €. Dem lag die Einordnung durch das für die Gesellschaft zuständige Feststellungs-FA zugrunde. Das dort anhängige Einspruchsverfahren führte jedoch später zu einer Umqualifizierung der Einkünfte in solche aus selbständiger Arbeit und einer entsprechenden Bescheidung.

Der Kläger entrichtete die festgesetzten Vorauszahlungen und stellte zuglei...

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Abgabenordnung: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen 2013

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