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Verfahrensrecht | Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung (BFH)
Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der
Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig
(geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom
Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den
verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nur
zulässig, soweit eine Korrektur der Steuerbescheide nach den Vorschriften der
AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht
ausgeglichenen negativen Einkünfte (noch) möglich ist und diese der
Steuerfestsetzung tatsächlich zugrunde gelegt worden sind (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob es für den Verlustfeststellungsbescheid bei der Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw...