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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3138/15 EFG 2018 S. 1366 Nr. 16

Gesetze: EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 32a

Keine nachträglichen Anschaffungskosten aufgrund verlorener Gesellschafterdarlehen nach Inkrafttreten des MoMiG

Nachweisanforderungen hinsichtlich des Bestehens und der Höhe krisenbestimmter Gesellschafterdarlehen

Leitsatz

1. Seit Inkrafttreten des MoMiG führen verlorene Gesellschafterdarlehen grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Kapitalbeteiligung (Anschluss an ). Der Senat folgt dem BFH jedoch nicht hinsichtlich der übergangsweisen Weiteranwendung des alten Rechts.

2. Den Nachweisanforderungen hinsichtlich des Bestehens und der Höhe krisenbestimmter Gesellschafterdarlehen genügt es nicht, allein die Liquidationsbilanz vorzulegen, aus der sich ein bestimmter Saldo eines bestimmten Kontos der Buchführung ergibt.

3. Die zum Nachweis vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen (im Streitfall Buchführungsunterlagen, namentlich Konten, sowie Jahresabschlüsse) können nur generell auf Plausibilität und Seriosität daraufhin geprüft werden, dass der Darlehensbestand dann insgesamt an- oder abzuerkennen ist; eine Berücksichtigung lediglich von plausibel gemachten Teilbeträgen kommt nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2018 S. 987
DStZ 2018 S. 597 Nr. 17
EFG 2018 S. 1366 Nr. 16
GmbH-StB 2018 S. 335 Nr. 10
KÖSDI 2018 S. 20942 Nr. 10
NAAAG-88689

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.04.2018 - 3 K 3138/15

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