Insolvenz einer Personengesellschaft: Einkommensteuer aus Gewinnanteil
des beschränkt haftenden Kommanditisten als Masseverbindlichkeit –
Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Haftungsminderung
Leitsatz
Die Einkommensteuer aus dem Gewinnanteil eines beschränkt haftenden Kommanditisten ist auch dann keine gegenüber dem Insolvenzverwalter
der KG festzusetzende Masseverbindlichkeit des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft, wenn der Kommanditist seine
Hafteinlage voll erbracht hat und ihm die zur Befriedigung der Gläubiger verwendeten Gewinne daher nicht mit der Wirkung der
Erhöhung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haftungsmindernd zugute kommen.
Soweit ein beschränkt haftender Kommanditist in der Vergangenheit auf der Ebene der Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich
zu berücksichtige Verluste erzielt hat, die den Gewinnanteil auf der Ebene der insolventen Personengesellschaft übersteigen,
kommt eine um diesen Gewinnanteil geminderte abweichende Festsetzung seiner Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen nicht in
Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1190 Nr. 14 ZIP 2018 S. 1843 Nr. 38 PAAAG-88684
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 17.05.2018 - 15 K 1458/17 E,AO
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