BMF - IV B 5 - S 1341/0 :003 BStBl 2018 I S. 743

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen Folgendes:

Das Schreiben vom (BStBl 1999 I S. 1122) „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen” wird durch dieses Schreiben zum aufgehoben. Die nachstehenden Grundsätze sind für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt bestehende Kostenumlagevereinbarungen werden für einen Übergangszeitraum für Wirtschaftsjahre bis zum nach dem Schreiben vom gewürdigt.

Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen gelten die Grundsätze des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017

Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen Interesse zusammen, übernehmen gemeinsam Risiken und leisten Beiträge,

  1. um Vermögenswerte gemeinsam zu entwickeln (Entwicklungskostenumlage), oder

  2. um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungskostenumlage),

sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.

Die Textziffer 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) vom (BStBl I S. 218) bleibt weiterhin aufgehoben.

BMF v. - IV B 5 - S 1341/0 :003


Fundstelle(n):
BStBl 2018 I Seite 743
DB 2018 S. 1636 Nr. 27
DStR 2018 S. 1500 Nr. 28
DStZ 2018 S. 600 Nr. 17
EStB 2018 S. 292 Nr. 8
StB 2018 S. 279 Nr. 9
IAAAG-88494