Öffentliches Recht und Europarecht
7. Aufl. 2018
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Teil 4: Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 20 Begriff und Funktionen der Verwaltung
Ehlers/Pünder, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Aufl. 2015, § 1; Hofmann/Gerke/Hildebrandt, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 2016, 1. Abschn.; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 1; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht, Band I , 13. Aufl. 2017, §§ 2, 3.
1000I. Begriff
Am Beginn einer Darstellung des Verwaltungsrechts hat eine Beschreibung seines Gegenstands zu stehen. Es muss – soweit möglich – geklärt werden, was mit dem Begriff „Verwaltung“ eigentlich gemeint ist. Hierüber ist viel geschrieben worden. Allerdings ist es bis heute nicht gelungen, eine alle Seiten zufrieden stellende Definition zu finden. Dies mag zum einen daran liegen, dass Aufgaben und Funktionen der Verwaltung seit dem 17. Jahrhundert mannigfaltige Änderungen erfahren haben. Es sei nur auf die Entwicklung vom Polizeistaat über den liberalen zum heutigen sozialen Rechtsstaat mit seiner durch die Bindung an die Grundrechte geprägten und gekennzeichneten Verwaltung hingewiesen. Zum anderen liegt es am Gegenstand selbst, der sich, wie Forsthoff treffend charakterisiert, zwar beschreiben, nich...